Der DAV begrüßt grundsätzlich die Verwendung seines Logos durch die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine. Die organisierten Kolleginnen und Kollegen können sich so als Einheit darstellen und das Corporate Identity erhöhen. Der DAV gestattet daher als Inhaber der Rechte an diesem Logo den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine, dieses – ohne Schriftzug „Deutscher Anwaltverein“ – zu verwenden. Das Logo mit dem Zusatz „Mitglied im Anwaltverein“ findet man auf der Homepage des DAV unter http://www.anwaltverein.de/leistungen/mitgliederlogo. Dort finden Sie auch die Voraussetzungen der Nutzung.
Auszug aus: DAV-DepescheDeutscherAnwaltVereinNr. 7/11 vom 17. Februar 2011